Kriegsgefangene im „Arbeitseinsatz“
Kriegsgefangene verbleiben meist nur kurze Zeit in den Stammlagern (Stalags) und werden von der Lagerverwaltung in den „Arbeitseinsatz“ geschickt. Binnen weniger Monate entstehen in nahezu allen Städten und Landkreisen im Deutschen Reich sog. Arbeitskommandos. Kriegsgefangene im „Arbeitseinsatz“ gehören bald zum Alltag der deutschen Kriegsgesellschaft.
Die Arbeitskommandos umfassen wenige oder hunderte Gefangene und werden meist nahe den Arbeitsstätten untergebracht – in Schulen, Gaststätten oder eigens errichteten Barackenlagern. Die Soldaten arbeiten auf Bauernhöfen, im Handwerk, bei großen Unternehmen, in der Industrie und für die öffentliche Hand. Ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen variieren stark. Für Kriegsgefangene aus der Sowjetunion und Italien werden rechtliche Standards von Beginn an außer Kraft gesetzt. Im Laufe des Krieges werden Kriegsgefangene zunehmend völkerrechtswidrig zur Zwangsarbeit eingesetzt – in der Rüstungsindustrie sowie bei lebensgefährlichen Enttrümmerungsarbeiten.